ABG’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB’s INVINO Richard Neuhofer

1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren durch INVINO Richard Neuhofer, im folgenden kurz „INVINO“ genannt, mit dem Firmensitz in 5162 Obertrum bei Salzburg, Schörgstätt 16.
1.2 Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn INVINO diesen schriftlich und firmenmäßig gefertigt zustimmt.
1.3 Mit der Abgabe seiner Bestellung erklärt sich der Käufer mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist somit an sie gebunden.

2 Preise
2.1 Die Preise gelten ab Lager von INVINO ohne jeden Abzug. Sämtliche durch den Versand entstehenden Spesen, inkl. allfälliger Ein- bzw Ausfuhrabgaben, trägt der Käufer. Ab einem Brutto-Verkaufspreis von EURO 290,– trägt INVINO die Kosten der Zustellung innerhalb Österreichs. Diese Beträge können von INVINO jederzeit geändert werden.
2.2 Die in unseren Katalogen, Preislisten und Aussendungen genannten Preise sind stets freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich.
2.3 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so ist INVINO berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
2.4 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 2.3 nicht.

3 Zahlung und Anzahlung
3.1 Der Kaufpreis ist vor Lieferung der Ware fällig. Dies gilt auch für Teillieferungen, hier ist der Kaufpreis für die jeweilige Teillieferung zu bezahlen. Ist Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese und eine allenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet. Das Entgelt hierfür wird ebenfalls vor Lieferung der Ware fällig.
3.2 INVINO behält sich das Eigentum aller Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren vor.
3.3 Ist der Käufer mit der Zahlung oder sonstigen Leistungen in Verzug, so kann INVINO
– die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,
– eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
– den ganzen oder noch offenen Kaufpreis sofort fällig stellen,
– Verzugszinsen von 6% über dem Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank, mindestens 10% pro Jahr, plus Umsatzsteuer verrechnen und
– bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten sowie
– den Ersatz von Einbringungskosten verlangen.
3.4 Eingeräumte Rabatte sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt. Bei Bezahlung mit Gutscheinen kann für allfällige Restbeträge keine Gutschrift ausgestellt werden. Die Einlösefrist von Warengutscheinen richtet sich nach dem an den Warengutscheinen  angegebenen Verfallsdatum.
3.5 Bei Verzug mit der Zahlung von Rechnungen wird an den Käufer ein Mahnschreiben mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 7,–, gerichtet. Bezahlt der Käufer diesen Betrag bis zu dem im Mahnschreiben genannten Zahlungstermin nicht, ist INVINO berechtigt, eine Mahnklage  einzubringen.

4 Gefahrenübergang
4.1 Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe der Waren an den Käufer über.
4.2 Bei Zustellung der Ware durch INVINO erfolgt die Übergabe an dem für die Ladebordwand oder den Kran eines Lkw erreichbaren Punkt und gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe an den Kunden oder dessen Vertreter über.

5 Bestellung, Lieferfrist, Lieferhindernisse, Rücktritt vom Vertrag
5.1 INVINO nimmt Aufträge per Telefon, Telefax oder e-mail sowie über den Internet-Onlineshop von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr entgegen. Sofern Aufträge außerhalb der Bestellzeiten eingehen, gelten diese erst am Beginn der Bestellzeit am nächsten Werktag als zugegangen. Bei Auftragserteilung hat der Kunde einen gewünschten Liefertermin sowie einen Ersatztermin zu nennen. Der Kunde ist verpflichtet, zu diesen Terminen die ordnungsgemäße Übernahme der bestellten Ware sicherzustellen.
5.2 Die Lieferung erfolgt durch INVINO oder einen beauftragten Spediteur zu geschäftsüblichen Zeiten. Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware ist INVINO berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie z.B. Transportkosten, zu verlangen.
5.3 Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten. INVINO behält sich vor, bei Überzeichnung eines Produktes den Kunden auch geringere Mengen zuzuteilen. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist durch von INVINO nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht bzw. verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer dieser Hindernisse. Zu den von INVINO nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere: Schwierigkeiten beim Bezug der Waren oder Vormaterialien von Dritten, bei Subskriptionen die verspätete Freigabe der Waren durch den Lieferanten von INVINO, Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten von INVINO), Verkehrsstörungen, Aussperrungen und Streiks sowie alle Fälle höherer Gewalt.
5.4 INVINO ist in den in Punkt 6.3 genannten Fällen berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist dagegen ein von INVINO zu vertretender Lieferverzug trotz schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen.
5.5 Bei teilbaren Leistungen hat der Kunde kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbare Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den Käufer verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig nachgeliefert werden können, ist der Kunde nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.
5.6 Erklärt der Kunde ungerechtfertigt, am Vertrag nicht festhalten zu wollen („Storno“) und stimmt INVINO dem schriftlich zu, so hat INVINO jedenfalls Anspruch auf 25 % des Kaufpreises bei Lagerware als pauschalierter Mindestschadenersatz („Stornogebühr“). Bei Bestellware ist eine derartige Vertragsauflösung grundsätzlich ausgeschlossen.
5.7 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt abweichend von den Punkten 6.3 und 6.4, daß der Käufer nach Überschreitung der angegebenen Ausliefertermine unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen vom Vertrag zurücktreten kann.

6 Gewährleistung
6.1 Zusagen der Angestellten von INVINO über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich erfolgen.
6.2 Gewährleistungsansprüche setzen voraus, daß Mängel INVINO unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung und unter Vorlage der Originalrechnung.
6.3 Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Fakturenwert der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.
6.4 INVINO erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtungen nach ihrer Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung des Vertrags (d.h. Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb von fünf Wochen ab Reklamation.
6.5 Handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrags dar.
6.6 INVINO haftet nicht für geschmackliche, farbliche, materialmäßige und mustermäßige Übereinstimmung oder sonstige Übereinstimmungsmerkmale von nachbestellter Ware. Entsprechendes gilt für nach Muster bestellte Ware, soweit sich die Abweichung in den handelsüblichen und technischen Grenzen hält.
6.7 Nach Verkostung, Konsumation oder begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
6.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gemäß Pkt. 4.
6.9 Nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Kunden (Pkt. 4) stellt insbesondere Glasbruch keinen Grund für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden dar.
6.10 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt an Stelle der Punkte 7.1 bis 7.7: Verlangt der Kunde eine angemessene Preisminderung, so kann INVINO stattdessen nach ihrer Wahl in angemessener Frist eine für den Verbraucher zumutbare Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen. Verlangt der Kunde bei einer Gattungsschuld die Aufhebung des Vertrages oder eine angemessene Preisminderung, so kann INVINO stattdessen auch in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie austauschen.

7 Haftung für Schadenersatz
7.1 INVINO haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an der Person.
7.2 Die Haftung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit 10 % des Warenwertes begrenzt. Der Ersatz von (Mangel-)Folgeschäden, sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer ist ausgeschlossen.

8 Abholung
8.1 Bei INVINO bestellte bzw. kommissionierte Ware ist innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung abzuholen. Eine allfällige längere Lagerzeit bis zu maximal 4 Wochen muß schriftlich vereinbart werden.
8.2 Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt bzw. nicht übernommen, hat INVINO das Recht, entweder die Ware auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer Lagergebühr von 5 % des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat plus Umsatzsteuer zu lagern und auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder aber nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Käufer eine sofort fällige Manipulationsgebühr von 10 % des Kaufpreises plus Umsatzsteuer zu zahlen hat.

9 Jugendschutz
Die Abgabe und die Zustellung von Wein und Spirituosen kann nur an Personen über 18 Jahren erfolgen. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist INVINO berechtigt, Ware erst nach Legitimation durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu übergeben. Im Fall der berechtigten Verweigerung der Übergabe ist der Kunde zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet (z.B. Kosten der Zustellung).

10 Erklärungen von INVINO und des Käufers
10.1 Mündliche Erklärungen oder Zusagen der Mitarbeiter von INVINO sind nur wirksam, wenn sie von INVINO schriftlich bestätigt werden.
10.2 Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen grundsätzlich der Schriftform. INVINO behält sich vor, auch Erklärungen in anderer Form anzunehmen, die dann aber erst mit der schriftlichen Bestätigung durch INVINO wirksam werden.

11 EDV-Verarbeitung von Kundendaten
Der Käufer stimmt zu, daß die im Kaufvertrag angeführten Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Kundenpflege verwendet.

12 Sonstige Bestimmungen
12.1 Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt unverändert bestehen.
12.2 Erfüllungsort dieses Vertrages ist sowohl für INVINO als auch den Käufer Salzburg.
12.3 Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg ausschließlich zuständig.
12.4 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
12.5 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 15.3 nicht. Punkt 15.4 gilt mit der Einschränkung, daß unter den Bedingungen des Art. 5 des Europäischen Vertragsstatutübereinkommens besondere Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischen Recht vorgehen können.

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